Familienrecht – rechtliche Antworten, wenn es persönlich wird
Das Familienrecht gibt Antworten auf die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Ehe oder Partnerschaft, mit Ihren Kindern oder Ihrer Trennung und Scheidung stellen.
Vorausschauen
Bei Eheschließung ist zu klären, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen, der auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebensplanung abgestimmt ist. Sind Sie etwa Eigentümer/in einer Immobilie, Inhaber/in eines Unternehmens oder Firmenbeteiligung oder erwarten eine Erbschaft, so ist es sinnvoll, dieses Vermögen für den Fall der Scheidung durch einen Ehevertrag zu schützen.
Internationale Ehe
Für internationale Ehen sollte im Hinblick auf die seit dem 29.01.2019 geltenden Europäische Verordnung zum ehelichen Güterstand (EuGüVO) geklärt werden, ob ein Ehevertrag notwendig ist, um Rechtssicherheit im Hinblick auf das für Ihre Ehe geltende Güterrecht zu schaffen.
Umsicht gegenüber Kindern
In der akuten Trennungssituation sind zuvorderst Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt) zu klären und die Frage, wie die gemeinsamen Kinder künftig betreut werden, ob im Residenz-, Wechsel- oder Nestmodell und was mit dem gemeinsamen Familienheim oder der gemeinsamen Ehewohnung passieren soll, wer zieht aus, wer bleibt.
Finanzielle Aspekte bei Trennung und Scheidung
Welche weiteren finanziellen Folgen hat die Trennung und im nächsten Schritt die Scheidung, mit der dann meist auch der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung zu regeln sind. Auch der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche, der sog. Versorgungsausgleich, ist ein wichtiges Thema, da er die Versorgung im Alter betrifft. Auch die steuerliche Optimierung der Vermögensauseinandersetzung ist ein wichtiger Aspekt, auf den ich Sie hinweise und mit Ihrem steuerlichen Berater kläre.
All diese Fragen erörtern wir in einem Gespräch, in dem ich Ihnen auch Lösungsmöglichkeiten aufzeige, die stets Ihre persönliche Situation im Blick haben.
Ein Leistungsangebot, das Ihnen punktgenau weiterhelfen wird.
Ehe, Trennung, Scheidung
Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung, Ehescheidung
Kinder
Umgangsrecht, Sorgerecht, Wechselmodell, Residenzmodell, Nestmodell, Elternvereinbarung, Abstammungs- und Adoptionssachen
Unterhalt
Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Teilungsversteigerung von Immobilien im Miteigentum, Haushaltsaufteilung, Ehewohnung,
Gewaltschutz
Kontaktverbot, Näherungsverbot, Wohnungszuweisung
Erbrecht
Für erbrechtliche Fragen, die sich auch im Rahmen der familienrechtlichen Beratung stellen können, steht Ihnen meine Kooperationspartnerin, Frau Rechtsanwältin Helene Sandulache v. Grafenstein, zur Verfügung.
Drei Gründe
Engagiert
Wir loten gemeinsam Lösungen aus mit Umsicht und Sensibilität für Ihre Person, Familie und Kinder. Ich zeige Ihnen neue Wege auf und unterstütze Sie mit meiner Organisations- und Steuerungsstärke.
Prozessführung
In schwierigen Fällen, in denen eine gerichtliche Klärung unumgänglich ist, profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in der Prozessführung.
Kompetent
Beratung auf höchstem Niveau. Viele Jahre habe ich in Wirtschaftskanzleien gearbeitet, bevor ich mich im Jahr 2008 auf das Familienrecht spezialisiert habe.
Team
Dr. Gabriele Springer
Fachanwältin für Familienrecht
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilans-Universität München begann ich im Jahr 2000 meine Tätigkeit als Rechtsanwältin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien, zunächst bei Sonntag & Partner (Augsburg). Ende 2001 wechselte ich zu CMS Hasche Sigle (München) und sodann 2006 zu Pöllath (München). Seit 2008 arbeite ich als selbständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei im Bereich Familienrecht.
Mein Promotionsstudium schloss ich im Jahr 2008, den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht im Jahr 2000 und den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht im Jahr 2010 ab.
Ich habe zwei Kinder und war verheiratet.
Daniela Schwarz,
Rechtsanwaltsfachangestellte
Meine Assistentin, Frau Daniela Schwarz, steht Ihnen täglich von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Helene Sandulache v. Grafenstein,
Rechtsanwältin für Erbrecht
Stellen sich im Rahmen der Beratung erbrechtliche Fragen, binde ich meine Kooperationspartnerin, Frau Rechtsanwältin Helene Sandulache v. Grafenstein mit ein, um eine auf das Familien- und Erbrecht abgestimmte Lösung für Sie zu erarbeiten.
www.helenesandulache.de
Kosten
Für ein Erstberatungsgespräch, in dem Sie einen ersten rechtlichen Überblick zu Ihren familienrechtlichen Fragen erhalten, berechne ich die gesetzliche Gebühr von € 190,00 zzgl. USt, insgesamt € 226,10. Diese Erstberatungsgebühr wird von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Die Abrechnung für die weitere rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt individuell entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aber nach Zeitaufwand, auf Basis einer Honorarvereinbarung.