Familienrecht – rechtliche Antworten, wenn es persönlich wird


Das Familienrecht gibt Antworten auf die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Ehe oder Partnerschaft, mit Ihren Kindern oder Ihrer Trennung und Scheidung stellen.

Vorausschauen

Bei Eheschließung ist zu klären, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen, der auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebensplanung abgestimmt ist. Sind Sie etwa Eigentümer/in einer Immobilie, Inhaber/in eines Unternehmens oder Firmenbeteiligung oder erwarten eine Erbschaft, so ist es sinnvoll, dieses Vermögen für den Fall der Scheidung durch einen Ehevertrag zu schützen.

Internationale Ehe

Für internationale Ehen sollte im Hinblick auf die seit dem 29.01.2019 geltenden Europäische Verordnung zum ehelichen Güterstand (EuGüVO) geklärt werden, ob ein Ehevertrag notwendig ist, um Rechtssicherheit im Hinblick auf das für Ihre Ehe geltende Güterrecht zu schaffen.

Umsicht gegenüber Kindern

In der akuten Trennungssituation sind zuvorderst Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt) zu klären und die Frage, wie die gemeinsamen Kinder künftig betreut werden, ob im Residenz-, Wechsel- oder Nestmodell und was mit dem gemeinsamen Familienheim oder der gemeinsamen Ehewohnung passieren soll, wer zieht aus, wer bleibt.

Finanzielle Aspekte bei Trennung und Scheidung

Welche weiteren finanziellen Folgen hat die Trennung und im nächsten Schritt die Scheidung, mit der dann meist auch der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung zu regeln sind. Auch der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche, der sog. Versorgungsausgleich, ist ein wichtiges Thema, da er die Versorgung im Alter betrifft. Auch die steuerliche Optimierung der Vermögensauseinandersetzung ist ein wichtiger Aspekt, auf den ich Sie hinweise und mit Ihrem steuerlichen Berater kläre.


All diese Fragen erörtern wir in einem Gespräch, in dem ich Ihnen auch Lösungsmöglichkeiten aufzeige, die stets Ihre persönliche Situation im Blick haben.
 



Ein Leistungsangebot, das Ihnen punktgenau weiterhelfen wird.

 

Drei Gründe

Team


Dr. Gabriele Springer
Fachanwältin für Familienrecht

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilans-Universität München begann ich im Jahr 2000 meine Tätigkeit als Rechtsanwältin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien, zunächst bei Sonntag & Partner (Augsburg). Ende 2001 wechselte ich zu CMS Hasche Sigle (München) und sodann 2006 zu Pöllath (München). Seit 2008 arbeite ich als selbständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei im Bereich Familienrecht.

Mein Promotionsstudium schloss ich im Jahr 2008, den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht im Jahr 2000 und den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht im Jahr 2010 ab.

Ich habe zwei Kinder und war verheiratet.

Kosten


Für ein Erstberatungsgespräch, in dem Sie einen ersten rechtlichen Überblick zu Ihren familienrechtlichen Fragen erhalten, berechne ich die gesetzliche Gebühr von € 190,00 zzgl. USt, insgesamt € 226,10. Diese Erstberatungsgebühr wird von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Die Abrechnung für die weitere rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt individuell entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aber nach Zeitaufwand, auf Basis einer Honorarvereinbarung.

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Kontaktieren Sie mich.

089 / 540 40 500

kanzlei@springer-familienrecht.de

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